Das Liebesgesetzbuch
Nach § 12(3) des Liebesgesetzbuches
sperre ich Dich ab sofort lebenslänglich
in mein Herz ein.
Gegen dieses Urteil
ist keine Berufung zugelassen.
sperre ich Dich ab sofort lebenslänglich
in mein Herz ein.
Gegen dieses Urteil
ist keine Berufung zugelassen.
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